Jährliches Dokument
Nach § 10 WpPG sind Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, dazu verpflichtet, dem Publikum mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangen zwölf Monaten aufgrund auf Grundlage des Wertpapierhandels- (WpHG), des Wertpapierprospekt- (WpPG) und des Börsengesetzes (BörsenG) veröffentlicht hat.
Dieses Dokument umfasst alle Informationen, die das Unternehmen auf Grundlage der §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des WpHG, der §§ 42 und 54 des BörsenG in Verbindung mit einer Börsenordung oder der entsprechenden ausländischen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Im Folgenden stellen wir Ihnen das Jährliche Dokument für unser Geschäftsjahre zur Verfügung.
Geschäftsjahr 2011
Geschäftsjahr 2010
Geschäftsjahr 2009
Geschäftsjahr 2008