An- und Verkauf

Gewerbeimmobilien - die aktuellen Anlagekriterien

ANLAGEKRITERIEN

für den Ankauf von Gewerbeimmobilien durch die POLIS Immobilien AG

Die POLIS Immobilien AG sucht für den eigenen Bestand folgende Immobilienprodukte:

1. Allgemeine Anlagekriterien

  • Büro- und Geschäftshäuser in Deutschland
  • Bestandsobjekte, evtl. auch Objekte, deren kurzfristige Fertigstellung sichergestellt ist
  • Immobilien in guten innerstädtischen Lagen (etablierte Bürolagen) oder sehr guten Stadtteillagen
  • Einzelobjektvolumen EUR 10 Mio. bis EUR 100 Mio.
  • keine oder untergeordnete Wohnnutzung
  • keine Einkaufszentren
  • kein Teileigentum nach WEG
  • keine Betreiberimmobilien (Freizeitparks, Alten- u. Pflegeheime, etc.)

2. Investitionskategorien

Vermietete Objekte (A-, B- und C-Städte)

  • möglichst Mietermix („Multi-Tenant“) hinsichtlich Flächen und Laufzeit
  • Mietverträge mit bonitätsmäßig einwandfreien Mietern
  • mittel- und langfristiges Entwicklungspotential

Modernisierungsobjekte/Development (A-Städte)

  • konkretes Entwicklungspotential (z. B. durch Beseitigung des Leerstands, kurze Restlaufzeiten der Mietverträge, Änderung der Mietkonzeption, Umnutzung, Aufstockung, Ausbaureserve, Mietsteigerungspotential, Erfordernis architektonischer und technischer Modernisierungsmaßnahmen, vollständige Revitalisierung, etc.)

Portfolios

  • überwiegend in innerstädtischen Lagen mit Büro- / Einzelhandelsnutzung
  • kurz- und mittelfristiges Entwicklungspotential

3. Investitionsstädte

  • Berlin
  • Potsdam
  • Düsseldorf
  • Hamburg
  • Köln
  • München
  • Stuttgart
  • Frankfurt a. Main
  • Dresden
  • Leipzig
  • Hannover
  • Bonn
  • Magdeburg
  • Halle
  • Erfurt
  • Jena
  • Chemnitz
  • Rostock
  • Nürnberg

Bitte senden Sie Ihr Angebot an

POLIS Immobilien AG
Herrn Dipl.-Kfm. Volker Hahn
Mitglied der Geschäftsleitung
Lietzenburger Str. 46
10789 Berlin

v.hahn@polis.de
Tel. (030) 225 00 – 250 / – 270

Alle Angebote werden vertraulich behandelt und nur zur Prüfung eigener Investitionsmöglichkeiten der POLIS Immobilien AG verwendet. Bei Maklerangeboten gehen wir davon aus, dass der Makler vom Eigentümer beauftragt ist. Ein Maklervertrag kommt nur zustande, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird. Angebote ohne nachvollziehbare Angaben – insbesondere ohne Adressenbezeichnung – werden nicht geprüft.

PDF-Download der Anlagekriterien

Ihr Kontakt zu uns

Volker   Hahn

Prokurist, Leiter Ankauf und Vermietung