Stimmrechtsmitteilungen nach WpHG

Gemäß § 21 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten mitzuteilen.
Gemäß § 26 WpHG hat die POLIS Immobilien AG diese Mitteilungen spätestens drei Handelstage nach Zugang zu veröffentlichen.
01. März 2012, Korrektur der Veröffentlichungen nach § 26 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz vom 9. Februar 2012
09. Februar 2012, Veröffentlichungen nach § 26 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz